UNSERE LEISTUNGEN.

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Leistungen – Auto

Auto - Führerschein

Klasse B

Als Führerschein der Klasse B wird der normale Führerschein für PKW bis 3,5t (3500kg) Gesamtgewicht bezeichnet. Dieser Führerschein kann ab einem Alter von 18 Jahren ausgestellt werden. Somit ist man berechtigt Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen zu bewegen. BF17: Es gibt die Möglichkeit den Führerschein der Klasse B bereits mit 17 Jahren zu erlangen. Hierbei muss beachtet werden, dass bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Begleitperson während der Fahrt auf dem Beifahrersitz anwesend sein muss. Diese Person muss als offizielle Begleitperson eingetragen sein.

Klasse BE

Die Führerscheinklasse BE basiert auf der Klasse B. Durch das erlangen des Führerscheins mit der Klssse BE ist der Fahrer berechtigt einen Anhänger mit einem Gewicht von maximal 3,5t an das Zugfahrzeug anzuhängen. Demnach ergibt sich eine Gesamtlast von 7 Tonnen, die der Fahrzeugführer bewegen darf.

Leistungen – Motorrad

Motorrad - Führerschein

Klasse A

Die Führerscheinklasse A berechtigt zum Führen eines Zweirads mit einer Motorisierung von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Klasse A2

Die Führerscheinklasse A2 entspricht einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet is

Klasse A1

Die Führerscheinklasse A1 berechtigt zum Führen eines Zweirads mit einer Motorisierung von 125 cm³ oder höher. Die Motorleistung von 11 KW darf nicht überschritten werden.